07.10.2026 00:00
Bauern droht die PFAS-Pleite – doch wer bezahlt dafür?
Bürgerliche fordern den Stopp der PFAS-Kontrollen. Der St.Galler Bauernpräsident und SVP-Kantonsrat warnt vor der Realität, der Konsumentenschutz vor giftigem Fleisch. Die Grünen sagen: «Verantwortungslos.» Die PFAS-Problematik ist um ein Kapitel reicher.
Gift Die Debatte um PFAS, deren Höchstwerte und einen Verkaufsstopp der Lebensmittel von betroffenen Bauern ist um ein Kapitel reicher: FDP, SVP und Die Mitte-EVP haben letzte Woche eine Einfache Anfrage an die St.Galler Regierung eingereicht. Ihr Anliegen: Den Vollzug der PFAS-Höchstwerte aussetzen, bis der Bund Härtefallhilfen bringt. Und der Bund? Der kündigte ein Spezialgesetz frühestens 2028 an.
Rund 100 Betriebe im Nordosten des Kantons St.Gallen sind betroffen. 1'700 Hektaren Fläche, auf der PFAS im Boden stecken. Die Belastung stammt aus Klärschlamm, der bis 2006 erlaubt war. Vorgefunden wurde hauptsächlich PFOS, seit 2011 verboten.
In Eiern und Fleisch wurden erhöhte Werte gemessen, teils über den Höchstwerten. Die Folge: Verkaufsverbote. Für die Bauern heisst das: Einkommensausfälle, psychischer Druck. Für die Konsumentinnen und Konsumenten: potenziell gesundheitsschädliche Produkte.
Einhaltung der Grenzwerte
Für Josianne Walpeb von der Stiftung für Konsumentenschutz ist die Sache klar. Sie sagt auf Anfrage gegenüber der St.Galler Nachrichten: «Die PFAS-Höchstwerte wurden so festgelegt, dass sie bis zu dieser Grenze die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährden sollen. Werden diese Werte überschritten, sind sie nicht mehr sicher und dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.»
PFAS wirken nicht sofort. «Sie reichern sich im Organismus an und können sich nach Jahren negativ auf die Gesundheit auswirken», sagt Walpeb. Ein Aufschub wäre laut ihr ein fatales Signal: «Mit einem Aussetzen würden das Prinzip der Höchstwerte und grundsätzlich die Lebensmittelgesetzgebung infrage gestellt.» Sie geht aber noch weiter: «Dass dies dem guten Ruf und dem Vertrauen in die Schweizer Fleischproduktion schaden würde, ist nur einer der negativen Aspekte.» Und: «Auch die Konsumentinnen und Konsumenten sind nicht dafür verantwortlich, dass die PFAS-Belastung in den Betrieben zu hoch ist. Sie sollen aber jetzt für die Fehler und die Versäumnisse aufkommen, indem sie gesundheitsgefährdende Produkte konsumieren?», fragt Wapeb rhetorisch.
Deshalb: «Ja, wir fordern die Einhaltung der Grenzwerte. Aber natürlich müssen auch die betroffenen
Betriebe, welche in grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, rasch Unterstützung erhalten. Diese darf aber nicht darauf abzielen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die nicht verkehrsfähigen Produkte weiterhin verzehren.»
Verkennung der Realität
Ruedi Thomann, Präsident des St.Galler Bauernverbands und SVP-Kantonsrat, kontert hart. «Die St.Galler Regierung soll den Vollzug der Weisung 2026/1 aussetzen, bis die gesetzlichen Grundlagen des Bundes sowie die vorgesehenen Unterstützungs- und Härtefallmassnahmen in Kraft sind.»
Die Betriebe seien unverschuldet in diese Lage geraten. «Die Ausbringung von Klärschlamm war bis ins Jahr 2006 erlaubt und wurde von der kantonalen Beratung empfohlen. Die Betriebe sind unverschuldet in diese sehr schwierige Lage geraten. Die Kosten sind von der Gesellschaft zu tragen.»
Bisher wurden vom kantonalen Sonderkredit rund 1,5 Millionen Franken eingesetzt. Der Kanton hat Unterstützungsmassnahmen angekündigt: Betriebe können aktuell befristet für drei Jahre mit höchstens 200'000 Franken pro Betrieb unterstützt werden. Diese Unterstützung soll mit dem III. Nachtrag zum kantonalen Landwirtschaftsgesetz ausgeweitet werden. «Die Einkommensausfälle sind für die einzelnen Betriebe sehr belastend. Dazu kommt die sehr grosse psychische Belastung für die betroffenen Familien», sagt Thomann. Und er macht deutlich: Ein Weiter-so bis 2028 kommt nicht infrage. «Wer von den Betrieben verlangt, die Folgen der PFAS-Problematik bis 2028 allein zu tragen, verkennt die Realität auf den Höfen. Jetzt sind Bund und
Kantone gefordert. Wir erwarten rasche Übergangsmassnahmen und Härtefalllösungen.» Von Betriebsaufgaben will er nicht sprechen auf Anfrage nicht sprechen. «Die Betriebe brauchen viel mehr Zeit, um praxistaugliche Lösungen zu finden.» Doch die Fallhöhe ist klar. «Es kann nicht sein, dass die Betriebe im Kanton St.Gallen wegen des Alleingangs der St.Galler Regierung benachteiligt werden», sagt Thomann.
«Politisch verantwortungslos»
Und die politische Gegenseite – was meint die zur Thematik? Die Grünen lehnen auf Anfrage ab. Daniel Bosshard, Präsident der Grünen Kanton St.Gallen und Kantonsrat, sagt: «Wir lehnen einen solchen
Vollzugsstopp klar ab. Aus unserer Sicht wäre es politisch verantwortungslos, den Vollzug geltender Höchstwerte und Kontrollen auszusetzen.»
Für Bosshard sind die Grenzwerte kein Selbstzweck: «Der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten hat oberste Priorität. Bestimmte PFAS, darunter PFOS, reichern sich im Körper an und können gesundheitliche Folgen haben. Deshalb müssen die Höchstwerte eingehalten werden. Sie sind nicht zum Selbstzweck da, sondern um Risiken zu begrenzen, ähnlich wie Höchstgeschwindigkeiten im Strassenverkehr.»
Gleichzeitig betont er: «Die Bauernfamilien dürfen die Folgen dieser historischen Belastung nicht allein tragen. Aus unserer Sicht stehen auch Bund und Kanton in der Verantwortung.» Aktuell seien von den betroffenen Betrieben im PFAS-Risikogebiet mit nachweislich erhöhten Werten erst rund ein Drittel im kantonalen Case Management untersucht. «Diese Betriebe müssen deshalb baldmöglichst untersucht werden.» Zur Finanzierung sagt Bosshard: «Zur Unterstützung der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe ist genau dieser PFAS-Sonderkredit vorgesehen. Deshalb haben wir seine Aufstockung unterstützt.» Eine Obergrenze von 500'000 Franken pro Betrieb halten die
Grünen für sinnvoll, «damit die verfügbaren Mittel fair verteilt werden».
5 Millionen Franken Sonderkredit
Der Kanton St.Gallen hat bereits reagiert. Seit dem 1. März 2025 können Betriebe mit insgesamt 5 Millionen Franken unterstützt werden. Die Kosten für Laboruntersuchungen werden für Risikobetriebe rückvergütet. Die Regierung hat ein Konzept mit 16 Massnahmen beschlossen, geleitet von Regierungsrätin Susanne Hartmann.
Die Regierung anerkennt: «PFAS-Belastungen sind häufig historisch oder diffus bedingt und liegen ausserhalb des Einflussbereichs der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter.» Doch die Gesetzgebung bleibe klar: «Die Betriebe tragen Verantwortung dafür, dass nur sichere und rechtskonforme Lebensmittel in die Lebensmittelkette gelangen», ist auf der Website des Kantons zu entnehmen.
Ein Ressourcenpaket «Case-Management-Konzept» wird zusammen mit dem Bund erarbeitet. Betriebe, deren Zukunft unsicher ist, sollen eine tragfähige Perspektive erhalten. Entweder in einer wirtschaftlich tragfähigen Lösung oder in einer alternativen Anschlusslösung.
Von Marino Walser