Beat Tinner
über den neuen Online-Service "Startup-Guide" des Kantons.
Symbolbild.
Die St.Galler Stadtwerke passen ihre Einspeisetarife für erneuerbare Energie an. Ab 1. Januar 2026 gelten neue Vergütungsansätze, die auf einer bundesrätlichen Verordnung basieren und sich stärker an einem schweizweit definierten Referenzmarktpreis orientieren. Produzentinnen und Produzenten sollen zudem von zusätzlichen Entschädigungen profitieren, wenn sie den sgsw die Steuerung ihrer Anlage überlassen.
Stromversorgung Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, dem sogenannten Mantelerlass, hat der Bundesrat neue Vorgaben für die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Produktionsanlagen definiert. Die Verordnung schreibt vor, wie Mindestansätze festzulegen sind und wie der Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE) anzuwenden ist. Dieser Preis wird quartalsweise publiziert und kann über den Minimalwerten liegen, die je nach Anlagenleistung unterschiedlich ausgestaltet sind. Für kleinere Anlagen unter 30 Kilowatt gilt ab 2026 ein minimaler Vergütungstarif von 6,0 Rappen pro Kilowattstunde für den eingespeisten Strom, während der ökologische Mehrwert zusätzlich mit 4,6 Rappen angerechnet wird. Hinzu kommt eine Entschädigung von 2,0 Rappen für die Nutzung der sogenannten Flexibilität, sofern die Produzentinnen und Produzenten diese Option der Stadtwerke übertragen. Anlagen zwischen 30 und 150 Kilowatt erhalten leicht höhere Minimalansätze, während grössere Anlagen sowie Anlagen mit Eigenverbrauch in erster Linie gemäss dem aktuellen Referenzmarktpreis vergütet werden. Die Vergütungsansätze für den ökologischen Mehrwert und die Flexibilitätsentschädigung werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Die betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten in den kommenden Tagen entsprechende Vertragsunterlagen.
In der neuen Tarifstruktur spielt die Flexibilität eine zentrale Rolle. Darunter verstehen die Stadtwerke die Möglichkeit, Einspeisespitzen grosser Photovoltaikanlagen zu begrenzen oder zu steuern, wenn dies notwendig ist. Solche Spitzen sind wetterabhängig und treten kurzfristig auf, was die Planung der Energiebeschaffung erschwert und zusätzliche Kosten verursacht. Diese sogenannten Ausgleichsenergiekosten entstehen immer dann, wenn die am Vortag kalkulierte Strommenge nicht mit der tatsächlichen Einspeisung oder dem Verbrauch übereinstimmt. Die Abweichungen werden im Viertelstundentakt ermittelt und müssen jeweils korrigiert werden. Die Steuerung oder Begrenzung der Einspeiseleistung führt laut sgsw zu stabileren Prognosen und geringeren Ausgleichskosten. Die Produzentinnen und Produzenten profitieren davon, indem sie für das Überlassen dieser Flexibilität entschädigt werden.
Die St.Galler Stadtwerke betonen, dass sie den Produzentinnen und Produzenten bewusst mehr bezahlen als gesetzlich gefordert. «Die St.Galler Stadtwerke bezahlen bewusst mehr als die gesetzliche Mindestvergütung für eingespeisten Solarstrom. Damit setzen sie ein klares Signal für den ökologischen Umbau und stärken die lokale Energieproduktion», sagt Peter Graf, Bereichsleiter Energie, Verkauf und Marketing bei den St.Galler Stadtwerken. Er verweist darauf, dass ein fairer Tarif Investitionen in erneuerbare Energie fördere und die lokale Stromproduktion berechenbarer mache. Für die sgsw sei dies Teil ihres öffentlichen Auftrags, gleichzeitig aber auch eine Form der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Betreiberinnen und Betreibern von Photovoltaikanlagen. Graf hält zudem fest, dass der ökologische Mehrwert notwendig sei, um den eingespeisten Strom gegenüber der Kundschaft als Solarstrom deklarieren zu können.
Selim Jung
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