Maria Mahler
organisiert mit vier Mitstreiterinnen das Orbit Open Air in St.Gallen.
In der Sommersession hat der Kantonsrat zwei Nachträge zum Polizeigesetz an die Regierung zurückgewiesen, um verschiedene Zusatzabklärungen zu tätigen und Ergänzungen vorzunehmen. Um die Vorlage politisch möglichst breit abzustützen, führt das Sicherheits- und Justizdepartement zur Ergänzungsbotschaft nun eine Vernehmlassung durch.
Polizei Gegenstand des XIV. Nachtrags zum Polizeigesetz ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das polizeiliche Bedrohungs- und Risikomanagement sowie für den automatisierten Informationsaustausch unter den Polizeikorps. Der XV. Nachtrag will die Rechtsgrundlagen für die präventive polizeiliche Tätigkeit klarer fassen.
Der Kantonsrat ist in der Sommersession auf die Vorlagen eingetreten, hat sie aber mit mehreren Prüfungs- und Ergänzungsaufträgen an die Regierung zurückgewiesen. Wie von der vorberatenden Kommission angeregt, nimmt das Sicherheits- und Justizdepartement die Gelegenheit wahr, zwei weitere pendente Revisionen in die Vorlage aufzunehmen: die Regelung der automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung sowie die Kostentragung bei Veranstaltungen, die ohne die erforderliche Bewilligung durchgeführt werden. Um die geänderte Vorlage politisch möglichst breit abzustützen, ist es der Regierung ein Anliegen, das Geschäft nochmals einer Vernehmlassung zu unterstellen. Diese beschränkt sich allerdings auf die geänderten und ergänzten Bereiche, da zur Vorlage bereits im Frühjahr 2022 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde. Die Vernehmlassungsfrist endet am Freitag, 27. Oktober. Die Vernehmlassungsunterlagen können unter www.sg.ch/politik-verwaltung/kantonale-vernehmlassungen.html abgerufen werden.⋌pd
Lade Fotos..