PFAS-Kampf zwischen Ostschweizer Kantonen und dem Bund
Der Bund will per Weisung ein Verkaufsverbot von PFAS-belastetem Fleisch durchsetzen. Die Ostschweizer Kantone zeigen sich darüber kritisch.
Die PFAS-Chemikalien sind eine mögliche Gefahr für unsere Gesundheit. Bild: AdobeStock
Der Bund will per Weisung ein Verkaufsverbot von PFAS-belastetem Fleisch durchsetzen. Die Ostschweizer Kantone zeigen sich darüber kritisch.
Kampf Auf der Webseite des Kantons St. Gallen ist betreffend PFAS zu lesen: «Der Kanton St. Gallen setzt sich zusammen mit dem Bund für eine intakte Umwelt und somit für den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ein. Gleichzeitig unterstützt er betroffene Landwirtschaftsbetriebe.» Von dieser Zusammenarbeit ist aktuell nicht viel zu spüren. St. Gallen will aktuell lieber abwarten anstatt handeln.
Rückblick: PFAS-Chemikalien gelangen über belastetes Wasser und belastete Böden – so beispielsweise durch Klärschlamm – in unsere Lebensmittel. Die Ewigchemikalie ist eine mögliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen. Im Kanton St. Gallen lag das Fleisch von mehreren Bauernhöfen in den letzten Jahren über den gesetzlichen Höchstwerten. Weil der Kanton nach dem Erfahren der PFAS-Werte im Fleisch nicht durchgriff, verletzte er damit Bundesrecht. Und auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden machte publik, dass Milch mit erhöhten PFAS-Werten gefunden wurde. Für Milch gilt noch kein gesetzlicher Höchstwert, sondern ein Richtwert, bei dessen Überschreitung vertiefte Abklärungen empfohlen werden.
Der Bund will den Verkauf von PFAS-belastetem Fleisch seit längerem verbieten. Die Ostschweizer Kantone lehnen das Vorhaben ab. Nun aber erhöht der Bund den Druck auf die Kantone und will das Verbot mittels Weisung durchboxen. Das zeigt eine Recherche von SRF. Ein elfseitiges Dokument, welches SRF vorliegt, regelt Verkaufsverbote für Eier oder Fleisch und legt fest, welche Tests die Kantone bei Hinweisen auf PFAS veranlassen müssen. So sei dem Dokument beispielsweise auch zu entnehmen, dass bei Rindfleisch die Kantone Blutproben von lebenden Tieren entnehmen dürfen, um diese zu analysieren. Heisst: enthält beispielsweise Rindfleisch zu viel PFAS, droht dem betroffenen Bauernhof ein Verkaufsverbot.
Damit könnten die Kantone Tiere vor der Schlachtung aus dem Verkehr ziehen, solange bis Massnahmen gegen den PFAS-Wert Wirkung zeigen. Damit will der Bund bestehendes Recht durchsetzen, weil sich nicht alle Kantone an dieses halten. Gegenüber SRF sagt Mark Stauber vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dass die Höchstwerte nicht neu seien. Einfach abzuwarten sei nicht die Lösung. Laut SRF konnten die Kantone bis am 14. April Stellung zur Weisung des Bundes nehmen.
Im Mittelpunkt der Unstimmigkeiten zwischen Bund und Kantonen stehen also die Landwirte und deren Betriebe. Doch wie sehen es die Bauern selbst? Der Präsident des St. Galler Bauernverbands, Ruedi Thomann, weist zusätzliche Auflagen für die Landwirtschaft zurück. PFAS seien ein nationales und gesellschaftliches Problem mit Ursachen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. «Einzelne zusätzliche Auflagen für die Landwirtschaft würden das Problem nicht lösen.» Den Vorwurf, der Widerstand richte sich gegen geltendes Recht, weist Thomann indirekt zurück. Er verweist auf die überwiesene Motion zu PFAS-Grenzwerten. Diese eröffne dem Bund Spielraum, Höchst- und Richtwerte sowie Übergangsfristen so festzulegen, «dass neben Konsumenten- und Umweltschutz auch die Interessen der Land- und Volkswirtschaft angemessen berücksichtigt werden».
Zur Gesundheitsfrage relativiert Thomann die Bedeutung der Lebensmittel. Man lebe seit Jahrzehnten mit PFAS, ohne es gewusst zu haben. Über Kleidung, Medikamente und Verpackungen würden «wesentlich grössere Mengen» aufgenommen als über Nahrungsmittel. «Deshalb darf das Risiko für die Bevölkerung nicht auf die Lebensmittel beschränkt werden.» Auch bei möglichen Verkaufsverboten mahnt Thomann zur Zurückhaltung. Die Problematik sei erst seit August 2024 bekannt und habe globale Dimensionen. «Es ist keine Lösung, in diesem Bereich vorschnell Massnahmen umzusetzen.» Zur Kritik an fehlenden Sanierungsvorschlägen sagt Thomann, die Betriebe suchten nach Lösungen, bräuchten dafür aber wissenschaftliche Grundlagen. Eine Sanierung der Böden sei «äusserst anspruchsvoll und im grossen Stil fast nicht möglich». Zudem seien die Bauern früher vom Kanton zur Ausbringung von Klärschlamm angehalten worden. «Das ist staatspolitisch heikel.»
Die Verantwortung für die finanziellen Folgen sieht Thomann nicht bei den Betrieben. PFAS seien ein gesellschaftliches Problem. «Wir Bauern sind Opfer, nicht Täter.» Die Landwirtschaft dürfe «keinesfalls» die finanzielle Last tragen. Zur Höhe möglicher Schäden macht Thomann keine konkrete Angabe, spricht aber von «immensen Summen». Ein Verkaufsverbot betreffe nicht nur die Bilanz. «Hinter den Betrieben stehen Familien, die in existenzielle Sorgen geraten würden.»
Beim Bund scheint jedoch klar zu sein, dass der Kanton handeln muss. Dieser steht wegen seines bisherigen Umgangs mit PFAS unter Druck. Doch wie reagiert die St. Galler Regierung auf die Vorwürfe? Auf Anfrage weist der Kanton St. Gallen den Vorwurf eines behördlichen Versagens zurück. Für die Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung seien die Primärproduzenten verantwortlich, der Kanton kontrolliere stichprobenweise. Bei Höchstwertüberschreitungen informiert der Kanton die Betriebe und ordnet Massnahmen an. Lebensmittel mit zu hohen PFAS-Werten dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Die Verantwortung liege bei den Produzenten.
Die Weisung des Bundes sei gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet worden und diene der Harmonisierung des Vollzugs. Die Regierung lehne sie nicht grundsätzlich ab, verlange aber Begleitmassnahmen. «Insgesamt fordern wir, dass der Bund die Begleitmassnahmen zur Unterstützung und Begleitung der Betriebe auch in finanzieller Hinsicht schnellstmöglich umsetzt», so die Staatskanzlei auf Anfrage. Eine isolierte Inkraftsetzung erschwere den Vollzug.
Die Kanzlei verweist auf einen Sonderkredit von fünf Millionen Franken zur Unterstützung betroffener Betriebe sowie auf Beratung und Forschung zur Senkung der Belastung. Für das weitere Vorgehen nennt er Stichprobenkontrollen, Unterstützung der Betriebe und eine laufende Analyse der Problemlage.
mw
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