Maria Pappa
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Der St.Galler Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, die Öffnungszeiten für Gaststätten am Olma-Freitag und -Samstag bis drei Uhr nachts zu verlängern. z.V.g.
Die Öffnungszeiten für die Gaststätten sollen auf Grund des geänderten Ausgehverhaltens teilweise geändert werden. Mit einem Nachtrag zum Gastwirtschaftsreglement beantragt der St.Galler Stadtrat dem Stadtparlament, während der Olma die Öffnungszeiten Freitag- und Samstagnacht bis drei Uhr morgens auszudehnen.
Gastwirtschaftsreglement Während der Olma sollen Gaststätten wie bisher an den übrigen Tagen (ausser Sonntag) bis ein Uhr offenbleiben können, am Freitag und Samstag neu zwei Stunden länger bis drei Uhr. Auch während der Offa soll dem Anliegen nach generell längeren Öffnungszeiten Rechnung getragen und die Schliessungszeit in den Nächten von Freitag und Samstag bis drei Uhr ausgedehnt werden. Dagegen wird die Öffnungszeit am Fasnachts-Donnerstag, -Freitag und -Samstag auf drei Uhr verkürzt. Bisher ist an diesen Tagen eine Freinacht gewährt worden. Die Schliessungszeit für die Folgenächte von Fasnachts-Sonntag, -Montag sowie -Dienstag soll nicht mehr verkürzt werden, weil kein Bedürfnis mehr dafür besteht. Die Freinächte am 1. Mai, am Kinderfest und am 1. August werden aufgehoben.
Die vorgesehenen Änderungen sind das Resultat eines breit angelegten Vernehmlassungsverfahrens. Von der Gastroszene wurde vorgebracht, dass für den 1. Mai, das Kinderfest und den 1. August kein Bedarf mehr für eine Freinacht bestehe. Es kam auch zum Ausdruck, dass zahlreiche Gastronomiebetriebe nicht mehr über das benötigte Personal verfügen, um die Freinächte zu nutzen. Die Freinächte für Silvester und das St.Galler Fest sollen jedoch beibehalten werden. Die bestehenden Regelungen für die Fasnacht wurden in der Vernehmlassung in Absprache mit den Beteiligten als nicht mehr den Bedürfnissen entsprechend erachtet. Auch die Fasnachts-Gesellschaft ist mit der neuen Regelung einverstanden.
Weiterhin hat die Stadtpolizei die Möglichkeit, in Einzelfällen Spezialbewilligungen für die Ausdehnung der Öffnungszeiten von Gastrobetrieben zu bewilligen. So können Betriebe mit allgemeinen Schliessungszeiten grundsätzlich viermal pro Monat an maximal zwei identischen Wochentagen eine Verkürzung der Schliessungszeit für zwei Stunden beantragen. Es besteht auch die Möglichkeit einer frei wählbaren Freinacht.
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