Mittäterschaft bei Rasern: Was das neue Bundesgerichtsurteil bedeutet
Das Bundesgericht hat entschieden, dass auch Beifahrende bei Raserdelikten künftig als Mittäter belangt werden können.
Neu können auch Beifahrerinnen und Beifahrer für eine Raserfahrt mitverurteilt werden. Das Bundesgericht hat die Mittäterschaft von Beifahrenden bei schweren Verkehrs_ regelverletzungen vor Kurzem bestätigt. ⋌Symbolbild: AdobeStock
Das Bundesgericht hat entschieden, dass auch Beifahrende bei Raserdelikten künftig als Mittäter belangt werden können.
Autoposer Das Bundesgericht hat entschieden, dass künftig auch Beifahrende für eine Raserfahrt strafrechtlich mitverantwortlich gemacht werden können. Für die Ostschweiz, wo insbesondere die Region Bodensee-Rheintal seit Jahren mit lauten Autoposern kämpft, wirft das eine naheliegende Frage auf: Trifft das jetzt auch Mitfahrende, die bei Motorenlärm mitfeuern? Die Antwort der Kantonspolizei St. Gallen fällt differenzierter aus, als man zunächst annehmen könnte.
Der Fall aus Schaffhausen
Grundlage des Urteils vom 16. Juni 2026 ist eine Probefahrt mit einem Tesla, die bereits neun Jahre zurückliegt. Ein Autohändler sass als Beifahrer neben einem potenziellen Käufer, gab die Fahrroute vor und forderte diesen wiederholt auf, die volle Beschleunigung des Fahrzeugs auszureizen. Per Knopfdruck aktivierte er zudem den Hochleistungsmodus des Wagens. Der Lenker beschleunigte daraufhin dreimal massiv und erreichte im 50er-Bereich Geschwindigkeiten von 98, 119 und 133 Kilometern pro Stunde. Das Bundesgericht bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz: Der Beifahrer wurde wegen Mittäterschaft an einer qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. RoadCross Schweiz begrüsste den Entscheid als «wichtiges Zeichen für die Verkehrssicherheit und die konsequente Ahndung von Raserdelikten».
Raserdelikt oder blosser Lärm
Auf Anfrage weist Florian Schneider, stellvertretender Leiter Kommunikation der Kantonspolizei St. Gallen, auf eine rechtliche Unterscheidung hin, die für die Beurteilung der regionalen Autoposer-Problematik zentral ist. Das Urteil betrifft Delikte nach Art. 90 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes, die eigentlichen Raserdelikte. Mittäterschaft ist gemäss Rechtsprechung auch bei Art. 90 Abs. 2, den sogenannten SVG-Vergehen, möglich. Das Verursachen von vermeidbarem Lärm gilt jedoch als blosse Übertretung nach Art. 90 Abs. 1, und dort komme das Prinzip der Mittäterschaft laut Schneider nicht zur Anwendung. Wer also im Auto sitzt und einen Fahrer zu lautem Beschleunigen anstachelt, wird damit nicht automatisch selbst belangt, solange es sich nicht gleichzeitig um eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung handelt.
Als Raserdelikt gilt gemäss dem Ratgeber der Kapo St. Gallen, wer mindestens 40 km/h zu schnell fährt, wo 30 erlaubt ist, mindestens 50 km/h zu schnell, wo 50 gilt, mindestens 60 km/h zu schnell bei einer 80er-Zone, oder mindestens 80 km/h zu schnell auf Strecken ab 100 km/h. Auch Driften, Burnouts und unbewilligte Rennen zählen dazu. Die Strafen sind entsprechend hart: eine obligatorische Freiheitsstrafe, ein Eintrag als Verbrechen ins Strafregister, ein Führerausweisentzug von mindestens zwei, bei Wiederholung bis zu zehn Jahren, sowie die Möglichkeit einer Fahrzeugbeschlagnahme.
Mehr Anzeigen wegen Lärm
Für die Problematik lauter Auspuffanlagen, wie sie in mehreren Ostschweizer Gemeinden bekannt ist, ist eine andere, jüngere Regel massgebend: Seit dem 1. Januar 2025 ist gemäss Art. 33 der Verkehrsregelverordnung das gezielte Erzeugen von Auspufflärm, sogenanntes «Pop and Bang», ausdrücklich verboten. Es drohen Bussen bis 10 000 Franken, zudem stieg die Ordnungsbusse für unnötiges Laufenlassen des Motors von 60 auf 80 Franken.
Wie stark sich das auf die Praxis auswirkt, zeigen Zahlen, welche Schneider auf Anfrage zur Verfügung gestellt hat. Gesucht wurde dabei nach Übertretungen mit dem Freitext «Lärm», was sowohl das Verursachen von vermeidbarem Lärm als auch technische Änderungen am Fahrzeug einschliesst, nicht aber unnötiges Herumfahren.
Im Kanton St. Gallen stieg die Zahl der entsprechenden Anzeigen von 84 im Jahr 2024 auf 143 im Jahr 2025, ein Anstieg von rund 70 Prozent. In der Polizeiregion Bodensee-Rheintal, zu der neben Rorschach und
Rorschacherberg auch Steinach, Goldach sowie Thal mit Staad und Altenrhein gehören, verdoppelte sich die Zahl der Fälle im gleichen Zeitraum von 14 auf 34. Für das laufende Jahr 2026 zählt die Kapo bereits 67 Fälle kantonsweit und 21 in der Region Bodensee-Rheintal, wobei diese Zahlen ein noch nicht abgeschlossenes Jahr abbilden und deshalb nicht direkt mit den Vollzahlen der Vorjahre verglichen werden dürfen.
Die überwiegende Mehrheit der Fälle betrifft das Verursachen von vermeidbarem Lärm. Amtliche Lärmmessungen führt laut Schneider nicht die Polizei selbst durch, sondern das Strassenverkehrsamt, die Polizei nehme vor Ort lediglich Vortests vor. Zum Phänomen Autoposing gehöre zudem oft mehr als nur Lärm: unnötiges Herumfahren in Ortschaften sowie nicht selten auch technische Mängel bis hin zu fehlender Betriebssicherheit der Fahrzeuge. Die Kontrollpraxis habe sich seit der Verschärfung der Lärmvorschriften nicht grundsätzlich verändert, hält Schneider fest: «Im Rahmen der verfügbaren Ressourcen werden regelmässig entsprechende Schwerpunktkontrollen durchgeführt.»
Bekanntes Problem am Bodensee
Rorschach gehört gemäss den Kapo-Zahlen zu den Gemeinden in der Polizeiregion Bodensee-Rheintal, in denen die meisten Verzeigungen wegen Fahrzeuglärms anfallen, neben Steinach, Goldach, Rorschacherberg sowie Thal mit Staad und Altenrhein. Das Thema ist in der Seestadt nicht neu: Stadtpräsident Robert Raths hatte sich bereits in einem im Juni bei den Bodensee Nachrichten erschienenen Artikel öffentlich zum Ärgernis lauter Autoposer geäussert und dabei betont, die Stadt lasse sich die Lärmbelästigung durch eine «ärgerliche Minderheit» nicht gefallen. Gleichzeitig hatte er eingeräumt, ohne wirksame technische Kontrollinstrumente wie Lärmblitzer seien der Stadt weitgehend die Hände gebunden. Der Bundesrat hatte sich im Sommer gegen die Einführung solcher Lärmblitzer entschieden und stattdessen digitale Hinweistafeln empfohlen.
Die aktuellen Zahlen der Kapo St. Gallen zeigen jedenfalls, dass sich das Problem in der Region Bodensee-Rheintal in den vergangenen zwei Jahren statistisch verschärft hat. Das neue Bundesgerichtsurteil zur Mittäterschaft
dürfte daran vorerst wenig ändern, solange es primär auf Geschwindigkeit und nicht auf Lärm zielt.
Von Simon Huber
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