Kanton will Hilfsgelder für PFAS-betroffene Landwirtschaftsbetriebe verdoppeln
Der Kanton St. Gallen will PFAS-betroffene Landwirtschaftsbetriebe mit zusätzlichen Beiträgen unterstützen. Der Kanton verdoppelt den Sonderkredit.
Der Kanton will die Hilfsgelder für PFAS-betroffene Landwirtinnen und Landwirte verdoppeln.
Symbolbild: AdobeStock
Der Kanton St. Gallen will PFAS-betroffene Landwirtschaftsbetriebe mit zusätzlichen Beiträgen unterstützen. Der Kanton verdoppelt den Sonderkredit.
Gift Die St. Galler Regierung beantragt dem Kantonsrat einen III. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz sowie eine Erhöhung des Sonderkredits für PFAS-betroffene Landwirtschaftsbetriebe. Das teilt der Kanton in einem Communiqué mit. Mit zusätzlichen Beiträgen zur vorübergehenden Existenzsicherung sollen betroffene Betriebe die Zeit bis zur Umsetzung der vorgesehenen Bundesmassnahmen überbrücken können.
Unterstützung bereits heute
PFAS-belastete Produktionsflächen stellen einzelne Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St. Gallen vor grosse Herausforderungen. Der Kanton unterstützt betroffene Betriebe bereits heute, indem er Massnahmen zur Senkung der Belastung finanziert, existenzbedrohende Notlagen bei einer Betriebsaufgabe verhindert und sich an PFAS-Forschungsprojekten beteiligt. Diese Instrumente bleiben bestehen.
Vorübergehende Existenzsicherung
Neu soll das Landwirtschaftsgesetz um einen zusätzlichen Beitragstatbestand ergänzt werden: Künftig sollen auch Beiträge zur vorübergehenden Existenzsicherung ausgerichtet werden können, um Einkommensausfälle abzufedern und die Liquidität der Betriebe bis zu längerfristigen Lösungen des Bundes zu sichern. Gleichzeitig sollen möglichst viele Betriebe am geplanten Ressourcenprogramm des Bundes teilnehmen können. Die Beiträge für betriebliche Massnahmen und zur Existenzsicherung sollen zusammen höchstens 400 000 Franken je Betrieb betragen.
Von 5 auf 10 Millionen Franken
Zur Finanzierung beantragt die Regierung, den bestehenden Sonderkredit für die Jahre 2025 bis 2028
von 5 auf 10 Millionen Franken zu erhöhen. Die zusätzlichen Mittel sollen einerseits die neuen Beiträge zur Existenzsicherung finanzieren und andererseits dem Kanton ermöglichen, sich am Ressourcen-
programm des Bundes zu beteiligen.
Mit den Anpassungen will die St. Galler Regierung verhindern, dass wirtschaftlich grundsätzlich tragfähige Betriebe ihre Tätigkeit wegen der PFAS-Belastung aufgeben müssen. Zugleich sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Erfahrungen aus Forschungs- und Pilotprojekten in die Praxis überführt werden können, wie es abschliessend heisst.
mw/pd
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