Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
Die Regierung erachtet die bestehenden Vorschriften des Hundegesetzes als genügend griffig.
Die St.Galler Regierung sieht sich nicht veranlasst, das Hundegesetz zu verschärfen, wie sie in Beantwortung einer Einfachen Anfrage der grünen Stadt-St.Galler Kantonsrätin Margot Benz erklärt, die sich Sorgen wegen der Zunahme der Hundebisse macht.
Hundebisse Es stehe ein genügend griffiges Instrument zur Verfügung, um wirksam gegen auffällige und
gefährliche Hunde vorzugehen, schreibt die Regierung. Weiter stellt sie fest, dass sich der Fokus der Massnahmen im Kanton nicht auf bestimmte Hunderassen, sondern auf auffällige Hunde und auf deren Haltung richte. Bei der Totalrevision sei bewusst auf rassenspezifische Bewilligungen oder Verbote verzichtet worden, da sich diese gemäss Erfahrungen in anderen Kantonen als aufwändig im Vollzug und in der Überwachung erwiesen und keine wesentliche Reduktion der Vorfälle mit Hunden und damit keine höhere Sicherheit der Bevölkerung bewirkt hätten. Im Zentrum der geltenden Vorschriften stünden insbesondere die Pflichten für Hundehalterinnen und Hundehalter sowie die Massnahmen zur Einschränkung der Hundehaltung bei auffälligen und gefährlichen Hunden. Zu den einzelnen Fragen von Margot Benz gibt die Regierung ausserdem bekannt, dass im letzten Jahr die Anzahl der Meldungen ans Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) von 294 auf 376 zugenommen hat. Davon sind 173 Hundebisse bei Menschen. Es ist jedoch von einer grösseren Dunkelziffer auszugehen, da eine Meldepflicht nur für wenige Berufsgruppen und die Polizei besteht und dies nur bei erheblichen Verletzungen. Die Hundepopulation hat sich im Kanton seit 2010 von 27'087 auf 31'241 Ende 2023 erhöht. Besonders gross war der Anstieg im letzten Jahr mit der Zunahme von fast tausend Hunden.
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