Offen für Öffnung?
Die Ladenöffnungszeiten sind ein Dauerthema. So klingt die derzeitig geltende Regel beim Kanton: Der Laden darf geöffnet sein: a)von Montag bis Freitag von 06.00 bis 19.00 Uhr; b)am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 06.00 bis 17.00 Uhr. Doch die Stmmen, die insbesondere je eine Stunde länger offen lassen wollen, werden immer lauter.
Ladenöffnungszeiten Einer von Ihnen ist Ralph Bleuer, Präsident von «Pro City St.Gallen». Die politische Gemeinde kann durch Reglement die Ladenöffnung einmal je Woche bis 21.00 Uhr zulassen, ausgenommen am Vorabend eines öffentlichen Ruhetags. Am öffentlichen Ruhetag bleibt der Laden geschlossen. «Generell ist das Thema «Ladenöffnungszeiten» ein heikles, vieldiskutiertes und darüber schon x-fach abgestimmtes Thema. Es gibt (leider) keine gesamtschweizerische, gültige Regelung. Es gibt Kantone, welche ein Ladenöffnungsgesetzt haben und Kantone, welche kein Ladenöffnungsgesetz haben. Auch im Kanton St. Gallen verfolgen wir von «Pro City St. Gallen» im Rahmen des Projektes «Zukunft St. Galler Innenstadt» aktuell eine minime Anpassung der jetzt gültigen Ladenöffnungszeiten: Mo – Freitag bis 20 statt bis 19 Uhr – Samstag bis 18 statt bis 17 Uhr», so Ralph Bleuer. Bereits die Ankündigung dieser minimen Anpassung habe die Gewerkschaften auf den Plan gerufen – man führe diesbezüglich Gespräche, denn nur wenn die Sozialpartner mit ins Boot geholt würden, hätten Änderungen überhaupt eine Chance. Die Stadt Luzern prüft einen Pilotversuch zur Aushebelung des kantonalen Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG). Längere Öffnungszeiten an Werktagen und die Abschaffung des Sonntags als Ruhetag wären die Folge.
Pilotversuch
Die Luzerner Bevölkerung hat sich unzählige Male gegen eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Kanton Luzern ausgesprochen. Um den Einkaufstourismus zu fördern verlangen die Anhänger des 24-Stunden-Shoppings unablässig die neue Liberalisierungsschritte, bis hin zum 24-Stunden-Betrieb. In die Reihen der Liberalisierungsturbos gesellt sich nun auch die Luzerner Finanzdirektorin Franziska Bitzi. Mit einem Pilotversuch soll nun die gesamte Altstadt zur Tourismuszone erklärt werden, samt täglichem Abendverkauf und Sonntagsverkauf. Als Tourismusdestination im Zentrum einer ganzen Region hat Luzern höhere Frequenzen als andere Standorte. In Zeiten des Auslandshoppings, der Digitalisierung und der Verlagerung in den Online-Vertriebskanal ist dies ein Segen und gibt den Unternehmen in Luzern etwas mehr Zeit für die unabwendbare Transformation. Ralph Bleuer kennt die Diskussion: «Wie im Kanton Luzern wurden die Anpassung resp. Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten auch im Kanton St. Gallen schon x-fach thematisiert und darüber abgestimmt – leider nie im Sinne des Detailhandels. Die Ausgangslage der Stadt Luzern als absolute Tourismus-Hochburg ist sicherlich anders als in der Stadt St. Gallen. Ich bin aber sicher, dass die von den Anhängern des 24-Stunden-Shoppings angestrebte Regelung auch in Luzern keine Chance hat, da der Widerstand in der Bevölkerung zu diesem Thema zu gross sein wird.» Seiner Meinung nach wäre eine 24-Stunden-Einkaufs-Möglichkeit auch übertrieben und wir hätten dann «amerikanische» Verhältnisse. Punktuelle Anpassungen des gültigen Ladenöffnungsgesetzes – auch unter Berücksichtigung der speziellen Voraussetzung, welche Luzern hat, scheinen ihm realistischer. «Ich bin mir auch sicher, dass wenn die Läden 24 Stunden / 365 Tage im Jahr geöffnet haben könnten, die beiden «grossen Problembereiche», der Einkaufstourismus und der Online-Handel, nicht ausgeschaltet werden könnten,» so Ralph Bleuer.
Von René Alder