Keine Erfassung antischwuler Gewalt
Die St.Galler Regierung will die systematische Erfassung homophober Gewalt (antischwule Gewalt) nicht systematisch erfassen, wie er auf einen politischen Vorstoss der GLP/BDP-Fraktion im Kantonsrat erklärt. Obwohl die kantonale Fachstelle für Aids- und Sexualfragen (AHSGA) von einer hohen Dunkelziffer ausgehe, soll keine systematische Erfassung angezeigter homophober Gewalttaten durch die Polizei erfolgen. Insbesondere dürfte nach der Regierung das erfahrungsgemäss sehr geringe Anzeigeverhalten in diesem Bereich fundierte Rückschlüsse auf die zu ergreifenden Massnahmen kaum zulassen. Es mache auch keinen Sinn, eine ausschliesslich auf den Kanton St.Gallen beschränkte systematische Erfassung homophober Gewaltdelikte einführen zu wollen. Es seien aussagekräftige statistische Erhebungen nur dann möglich, wenn die Zahlen in der gesamten Schweiz einheitlich erfasst würden und eine aussagekräftige Datenmenge zur Verfügung stehe.
Weder die eidgenössische noch die kantonale Gesetzgebung ermögliche derzeit eine Strafverfolgung bei homophober Gewalt, wenn eine Handlung nicht aus anderen Gründen (zum Beispiel Körperverletzung) durch das Gesetz geahndet werden könne.
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