Cécile Koch
Hilft Kindern und Jugendlichen aus Alkoholiker-Haushalten.
Das Kantonsspital- und Bürgerspital-Areal von Dreilinden aus. we
Am 23. April nahm im Kantonsspital St.Gallen (KSSG) eine Campus-Apotheke ihren Betrieb auf. Mit einem Flyer wird für die Benutzung bei den Patientinnen und Patienten geworben. Auf einem Informationsblatt wurde bisher aber nicht erwähnt, dass die verschriebenen Arzneimittel auch in der Apotheke oder beim Haus-Arzt bezogen werden können. Das soll geändert werden.
Wahlfreiheit Wie die Regierung in Beantwortung einer Interpellation im Kantonsrat schreibt, wird diese Ergänzung aufgrund eines Meinungsaustausches mit der Ärztegesellschaft des Kantons St.Gallen vorgenommen. Sobald die bereits ausgeteilten Informationsblätter auf den Bettenstationen und Ambulatorien der einzelnen Kliniken aufgebraucht sind, wird bei einer Nachbestellung nur noch die ergänzte Version ausgeliefert.
Im erwähnten politischen Vorstoss wurde kritisiert, dass auf die Wahlfreiheit im Flyer nicht hingewiesen wurde, obwohl die Regierung diese schon 2016 aufgrund eines früheren politischen Vorstosses im Kantonsrat betont hatte. Natürlich haben die Apotheken und die Ärztinnen und Ärzte in freier Praxis ein Interesse, dass die benötigten Medikamente bei ihnen bezogen werden, um von den Margen zu profitieren. Das ist wohl auch der Hintergrund des Vorstosses, in dem indirekt eine neue Konkurrenz befürchtet wird.
Die Regierung beteuert weiter, dass die Wahlfreiheit für Patientinnen und Patienten garantiert bleibt und auf jedem Rezeptformular mit der Fussnote «Dieses Rezept können Sie in der Campus-Apotheke KSSG im Haus 03 oder in Ihrer Apotheke beziehungsweise bei Ihrem Arzt auslösen» hingewiesen wird. Das bisherige Informationsblatt ohne diesen Zusatz wird nur denjenigen Patientinnen und Patienten mitgegeben, die Interesse an einem Bezug der Arzneimittel in der Campus-Apotheke bekunden.
Auf die weiteren Fragen erklärt die Regierung, in der provisorischen Betriebsbewilligung werde festgehalten, dass Arzneimittel nur an austretende und ambulante Patientinnen und Patienten des KSSG abgegeben werden dürfen. Es werden somit ausschliesslich Rezepte des KSSG eingelöst. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird vom Team der Campus-Apotheke befolgt und von der Leiterin überwacht. So wird sichergestellt, dass keine Laufkundschaft bedient wird. Es besteht auch eine personelle Trennung gegenüber der Spitalapotheke KSSG. Diese darf die Campus-Apotheke nur insoweit beliefern, als diese gegenüber den privaten und öffentlichen Apotheken nicht besser gestellt wird.
Es wird höchstens diejenige Menge eines Arzneimittels mitgegeben, die bis zum nächsten Termin bei der Hausärztin oder dem Hausarzt beziehungsweise bei der nachbehandelnden Ärztin oder dem nachbehandelnden Arzt eingenommen werden sollte. ⋌we
Lade Fotos..