Beibehaltung der Parkgebührenpflicht
Stadtrat verweist auf die hohe Stickstoffdioxid-Belastung auf Hauptverkehrsachsen
Die Verpflichtung für Betreiber von Einkaufs-, Sport- und Freizeitzentren, Parkgebühren zu erheben, will der St.Galler Stadtrat beibehalten, wie er auf eine Interpellation der SVP-Fraktion im Stadtparlament erklärt. Diese bezweifelt, dass dadurch Immissionen gesenkt werden können.
Einkaufszentren Einkaufszentren Der Stadtrat weist auf den «Massnahmenplan nach Luftreinhalte-Verordnung» hin, die der Kanton 1998 erlassen hat. Dieser schreibt den Gemeinden vor, darauf hinzuwirken, dass Betreiber von Anlagen mit hohem Kundenverkehrspotenzial eine Bewirtschaftung der Parkplätze einführen sowie einen (verbesserten) Anschluss an den öffentlichen Verkehr anstreben. Die Massnahme erachtet der Stadtrat deshalb auch als sinnvoll, weil neben dem Effekt zur Luftreinhaltung auch verkehrsplanerisch Einfluss genommen wird. Sie entspricht daher auch dem städtischen Mobilitätskonzept. Die vorgeschriebene Parkplatzbewirtschaftung hat das Bundesgericht als lenkendes Instrument zur Emissionsbegrenzung verschiedentlich gestützt. Eine Untersuchung der Stickstoffdioxid-Belastung in der Stadt von 2018 zeigt, dass diese zwar weiter abnimmt, jedoch entlang der Hauptverkehrsachsen weiterhin über den Grenzwerten liegt. Deshalb fordert die Stadt Parkplatzbewirtschaftung bei Einkaufszentren im Rahmen der Baubewilligung beziehungsweise in Sondernutzungsplanungen ein. Der abschliessende Entscheid liegt beim Stadtrat. Betriebe, die vor dem Erlass des Massnahmenplans bereits Parkplätze angeboten haben, wie zum Beispiel die Migros St.Fiden oder der Gallusmarkt, geniessen bezüglich der Nichtbewirtschaftung eine Bestandesgarantie. Bei einem Umbau der Gebäude, durch welchen auch die Parkplätze tangiert werden, müssen jedoch auch schon länger bestehende Betriebe eine Parkplatzbewirtschaftung vorsehen, weshalb das Einkaufszentrum Lerchenfeld mit dem Umbau eine solche einführen musste.
Auf eine entsprechende Frage der Interpellantin erklärt der Stadtrat, dass der Stadt durch die Parkplatzbewirtschaftung bei Einkaufszentren rund 400?000 Franken zufliessen. Diese Mittel werden für den öffentlichen Verkehr eingesetzt. Zur Tatsache, dass die meisten Einkaufszentren in der Region keine Gebühren erheben und damit städtische Autofahrer anlocken, wie die SVP-Fraktion darlegt, meint der Stadtrat, dies sei aufgrund zusätzlicher Autokilometer weder gesamtheitlich mit Blick auf Umwelt und Verkehr noch für den Einzelnen in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll. Es wäre daher empfehlenswert und notwendig, dass die Aussengemeinden eine ähnliche Parkplatzbewirtschaftung einfordern würden. Ein erhöhtes Engagement des Kantons zur Umsetzung des Massnahmenplans in den Aussengemeinden wäre sachdienlich, meint der Stadtrat abschliessend. we