Begegnungszonen
Nach der südlichen Altstadt sollen nun auch die Gebiete der mittleren und nördlichen Altstadt durch Begegnungszonen aufgewertet werden.
Altstadt Im Vergleich zu heute haben künftig Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt gegenüber dem motorisierten sowie dem Zweirad-Verkehr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt neu 20 km/h. Parallel zur Einführung der Begegnungszonen erfolgt eine «Liberalisierung des Veloverkehrs».
Begegnungszonen sind beliebt. Sie ermöglichen das Nebeneinander von Fussgängern und dem Fahrverkehr. Vor gut fünf Jahren wurden die Bauarbeiten für die Neugestaltung der südlichen Altstadt abgeschlossen. Dem vorausgegangen war ein längerer Prozess. Insbesondere wurde dabei die vormals unbefriedigende Verkehrsorganisation durch eine Begegnungszone ersetzt. Heute kann von einer Erfolgsgeschichte gesprochen werden. Die südliche Altstadt erfreut sich grosser Beliebtheit bei Einheimischen wie auch bei Touristen.
Die Wege und Gassen in der mittleren und nördlichen Altstadt sind Bereiche, welche noch nicht als Begegnungszonen signalisiert sind. Die Schliessung dieser beiden Lücken führt dazu, dass dieses Gebiet – zusammen mit der südlichen Altstadt – als Einheit wahrgenommen wird. Davon ausgenommen bleibt vorerst die Achse Marktplatz-Bohl, die in den nächsten Jahren neu gestaltet werden soll. Zurzeit läuft ein entsprechendes partizipatives Verfahren.
Innerhalb der Begegnungszonen ist das Parkieren auf den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt, der Güterumschlag ist zulässig. Diesbezüglich ändert sich nichts gegenüber der aktuellen Situation. Fussgängerinnen und Fussgänger sind gegenüber dem Fahrzeugverkehr vortrittsberechtigt.
Die Höchstgeschwindigkeit aller Fahrzeuge beträgt 20 km/h. Nicht nur wird die Sicherheit erhöht, auch die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessert sich.
⋌pd