133-Millionen-Franken-Deal sorgt für Zündstoff: Stadtrat unter Druck
Der Streit um 133 Millionen Franken und die Rolle des Stadtrats bleiben brisant: GPK-Präsident Beat Rütsche zeigt sich im Interview irritiert.
Der Streit um 133 Millionen Franken und die Rolle des Stadtrats bleiben brisant: GPK-Präsident Beat Rütsche zeigt sich im Interview irritiert.
Nachdem ein wenig Zeit vergangen ist: Wie beurteilen Sie die aktuelle Lage und das Handeln des Stadtrats?
Beat Rütsche: Die Situation ist für uns nach wie vor sehr befremdlich. Der Stadtrat hat diese Vereinbarung ohne Volksabstimmung unterzeichnet, weshalb wir ein Gutachten in Auftrag gegeben und dann aufgrund des Resultats die Aufsichtsbeschwerde eingereicht haben. Dass der Kanton unsere Auffassung vollumfänglich stützt, bestätigt uns in unserer Einschätzung.
Denn für uns ist klar: Der Stadtrat hätte diese zweite Vereinbarung im Jahr 2022 so nicht abschliessen dürfen. Unser Ziel als GPK ist, den Zustand wiederherzustellen, als hätte es diese zweite Vereinbarung nie gegeben. Wir erwarten vom Stadtrat, dass er alles unternimmt, um die im Jahr 2022 getroffene Vereinbarung – welche die 133 Millionen Franken bis 20 Jahre blockiert, mit der Pensionskasse aufzuheben. Zumindest muss der Stadtrat alles daran setzen, die negativen Konsequenzen für die Stadt und die Bevölkerung deutlich zu reduzieren.
Wie geht es nun weiter?
Die GPK hat die Stadt aufgefordert zu handeln. Nach unserem Kenntnisstand befindet sich der Stadtrat aktuell in Verhandlungen mit der Pensionskasse. Irgendwann wird er mit einem Ergebnis an die GPK und wohl auch an die Öffentlichkeit treten. Wann genau dies der Fall sein wird, ist offen. Und auch der Ausgang der Gespräche ist offen.
Können Sie dennoch einschätzen, zu welchem Ergebnis das Gespräch führt?
Eine mögliche Variante wäre, dass die Pensionskasse beginnt, das Darlehen zu verzinsen. Das wäre möglich, wenn sie während drei aufeinanderfolgenden Jahresabschlüssen einen Deckungsgrad von mindestens 100 Prozent erreicht. Ende 2024 lag dieser bei 103,6 Prozent, Ende 2023 noch ganz knapp unter 100 Prozent. Für Ende 2025 ist sehr wahrscheinlich erneut ein Wert über 100 Prozent zu erwarten. Wenn dies auch Ende 2026 der Fall ist, könnte diese Variante greifen.
Es ist folglich absehbar, dass die erste Bedingung aus der ursprünglichen Vereinbarung bis Ende 2026 erfüllt sein wird. Aufgrund der ersten Vereinbarung könnte der Stadtrat somit ab 2027 jährlich Tranchen beziehen. Also 18,5 Millionen Franken pro Jahr in die eigene Kasse spülen lassen.
Mit der zweiten Vereinbarung wurde jedoch eine zusätzliche Bedingung eingeführt: Sobald die erste Bedingung erfüllt ist, tritt automatisch die zweite Bedingung, die 2022 vereinbart wurde, in Kraft. Diese sieht vor, dass entweder 20 Jahre vergehen – also die 133 Millionen Franken blockiert sind – oder die Pensionskasse eine Wertschwankungsreserve von 330 Millionen Franken erreicht. Ende 2023 lag diese Reserve bei 12 Millionen, Ende 2024 bereits bei 78 Millionen. Wann diese zweite Bedingung erfüllt sein wird, ist völlig offen. Im besten Fall geschieht das in wenigen Jahren, im schlechtesten Fall möglicherweise gar nie. Das hängt stark von der Entwicklung an den Finanzmärkten ab.
Was aber, wenn die Pensionskasse gar nicht erst einlenkt?
Dann wird es wohl schwierig. In diesem Fall müsste die GPK das weitere Vorgehen neu beurteilen. Dabei gibt es zwei Ebenen: eine rechtliche und eine politische. Auf der rechtlichen Ebene stellt sich die Frage, ob noch weitere Mittel zur Verfügung stehen. Auf der politischen Ebene sind dann vor allem die Parteien und Fraktionen gefordert zu entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen.
Hat die GPK geprüft, ob die Vereinbarung mit der Pensionskasse auch zivilrechtlich anfechtbar ist – unabhängig von der staatsrechtlichen Zuständigkeitsfrage?
Nein, das haben wir nicht geprüft. Für uns war klar, dass der richtige und jetzt notwendige Schritt die Aufsichtsbeschwerde beim Kanton ist. Interessant ist aber durchaus die Frage, ob zivilrechtlich, strafrechtlich oder aufgrund des Verwaltungsrechts Ansatzpunkte bestehen. Ein Bürger könnte sich beispielsweise fragen, ob er als indirekt Geschädigter zivilrechtlich gegen den Stadtrat vorgehen kann. Das muss aber ein Jurist oder eine Juristin oder vielleicht einmal ein Gericht beantworten.
Müsste die GPK nicht gegen den Stadtrat Klage einreichen, wenn der Stadt jährlich 18,5 Millionen Franken entgehen?
Mit dieser Frage haben wir uns bisher nicht befasst. Unser Fokus lag darauf, den Fall beim Kanton zu klären.
Sieht die GPK Anzeichen für strukturelle Mängel in den Entscheidprozessen des Stadtrats,etwa bei der Einholung und Gewichtung externer Rechts-gutachten?
Nein, das sehen wir nicht. Wir gehen von einem Einzelfall aus. Es war innerhalb der GPK nie ein Thema, dass der Stadtrat systematisch falsch handelt. In diesem konkreten Fall ist jedoch klar etwas schiefgelaufen. Es ist – so muss man sagen – eine unglückliche Geschichte, auch vom Timing her in Bezug auf das Sparpaket «Alliance». Aber wir sehen kein generelles strukturelles Problem.
Was sind die nächsten Schritte der GPK?
Wir warten nun die Antwort des Stadtrats ab. Ein nächster wichtiger Termin ist der 29. Mai. Dann wird der Geschäftsbericht der Pensionskasse veröffentlicht. Daraus wirdersichtlich sein, wie hoch der Deckungsgrad per Ende 2025 ist und wie sich die Wertschwankungsreserve entwickelt hat. Diese wird sicher über den zuletzt ausgewiesenen 78 Millionen Franken liegen, aber mit fast hundertprozentiger Sicherheit nicht bei 330 Millionen Franken. Das wäre zwar erfreulich, ist aber unrealistisch. Denn wäre die Wertschwankungsreserve bei 330 Millionen Franken, könnte der Stadtratbeginnen, auf die 133 Millionen Franken zurückzugreifen. Für eine vollständige Freigabe der Arbeitgeberbeitragsreserve muss die Wertschwankungsreserve allerdings auf sogar 463 Millionen Franken ansteigen. Das wird noch dauern.
Wann rechnet die GPK mit Ergebnissen aus den Verhandlungen mit der Pensionskasse?
Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Monaten erste Ergebnisse vorliegen werden.
Von Marino Walser
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