Marcio Ferreira Dos Santos
über das Prinzip der "Sharing economy".
Dieses Bauland in St.Gallen-Winkeln möchte die Stadt für 7,5 Millionen Franken erwerben.
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Der St.Galler Stadtrat möchte im Westen, zwischen der Zürcher Strasse und der Autobahn A1, ein Grundstück in der Industriezone im Ausmass von 10‘760 Quadratmeter zum Preise von 7,5 Millionen Franken erwerben. Dem Grundstück kommt für das Projekt «Streckung Zürcher Strasse» eine Schlüsselfunktion zu.
Strassenstreckung 2013 erliess der Stadtrat aufgrund eines konkreten Bauvorhabens auf diesem Grundstück (W3982) ein befristetes Bauverbot. Diese Planungszone läuft im April 2018 nach fünf Jahren aus und kann nicht mehr verlängert werden. Ob das Projekt «Streckung Zürcher Strasse» zur Schaffung besserer Nutzungsverhältnisse für die Industrie weiterverfolgt werden kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zunächst muss geklärt werden, wer (insbesondere der Kanton St.Gallen und die Städte Gossau und St.Gallen), welchen finanziellen Anteil an einer Streckung der Zürcher Strasse zu tragen hätte und von welcher Relevanz eine allfällige Streckung für die weitere Gebietsentwicklung ist. Nicht mehr aktuell ist das Bauvorhaben, welches die Planungszone ausgelöst hat. Die Bauherrschaft hat sich entscheiden, ihr Vorhaben an einem anderen Standort zu realisieren. Stattdessen ist die Eigentümerschaft bereit, das Grundstück, das gegenwärtig noch landwirtschaftlich genutzt wird, an die Politische Gemeinde St.Gallen zu verkaufen.
Die Bewertung ging unter Berücksichtigung der Strassenabstände von einer bebaubaren Fläche von rund 7350 Quadratmeter aus, auf welcher ein viergeschossiger Bau mit einem Attikageschoss und einem Untergeschoss erstellt werden kann. Daraus resultiert eine Nutzfläche von rund 32‘000 Quadratmeter. Die Erstellungskosten belaufen sich auf geschätzte 68,1 Millionen, der jährliche Mietertrag wird mit etwa 3,9 Millionen angegeben. Wird das Projekt «Streckung Zürcher Strasse» realisiert, resultiert für das Grundstück ein Marktwertverlust von 1,65 Millionen. Dieser müsste gemäss Verursacherprinzip dem Kantonsstrassenprojekt belastet werden.
Für den Fall, dass die «Streckung der Zürcher Strasse» nicht realisiert werden kann, ist das Grundstück auch für eine Abgabe im Baurecht geeignet. Es gehen bei der Stadt immer wieder Anfragen von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben ein, die auf der Suche nach einem Baulandgrundstück in diesem sich entwickelnden Gebiet sind. Da das Verkehrsnetz in diesem Gebiet bereits heute an seine Kapazitätsgrenzen stösst, muss die Erstellung von verkehrsintensiven Einkaufs- und Freizeitbetrieben auf dieser Parzelle gemäss Stadtrat ausgeschlossen werden.
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